Der regionale Naturpark der Ballons des Vosges bietet jede Menge Aktivitäten in freier Natur an, für die die vielfältigen Landschaften den perfekten Rahmen bieten. Der Park begleitet Sie bei Freizeitaktivitäten, die Sport und eine behutsame Entdeckung der Umwelt miteinander verbinden.

Sie haben Ihre Route festgelegt und suchen nach einer Übernachtungsmöglichkeit? Das Angebot umfasst Optionen von einfach bis sehr komfortabel – für jeden Geschmack und für jedes Budget.

Hier ein paar Empfehlungen. Wählen Sie die Option aus, die am besten zu Ihnen passt.

Biwakieren oder Wildcampen

Biwakieren und Wildcampen sind nicht dasselbe:

  • Ein Biwak ist eine provisorische Unterkunft für eine Nacht, von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang.
  • Beim Wildcampen hingegen bleibt das Zelt mehrere Tage lang an derselben Stelle.

Darf man im Regionalen Naturpark Ballon des Vosges biwakieren?
In Frankreich darf man überall dort biwakieren, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob der von Ihnen gewählte Platz für eine Übernachtung im Zelt in privatem oder öffentlichem Besitz liegt. Handelt es sich um ein privates Grundstück, brauchen Sie die Genehmigung des Eigentümers.

Grundsätzlich untersagt ist das Biwakieren hingegen in besonders geschützten Zonen wie nationalen Naturreservaten und Landschaftsschutzgebieten. Innerhalb solcher Bereiche des Parks ist das Übernachten im Zelt, im Auto oder in anderen Unterkünften (einschließlich Waldhütten) verboten. Auf dem Gelände einiger Naturschutzreservate stehen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Abseits privater Grundstücke oder mit Einwilligung des Eigentümers ist das Biwakieren unter freiem Himmel gestattet. Die Anzahl von Personen oder Zelten pro Biwakplatz ist nicht begrenzt. Die üblichen Regeln zum Schutz der Natur sind allerdings jederzeit einzuhalten. In jedem Fall ist es empfehlenswert, bei den Gemeinden vorab nachzufragen, ob bestehende Verordnungen das Biwakieren oder Wildcampen verbieten.

Ist offenes Feuer erlaubt?

Diese Frage regelt das Forstgesetz. Danach ist es allen Personen außer dem Grundstückseigentümer ganzjährig untersagt, in einer Entfernung von weniger als 200 Metern von Wäldern und Forsten Feuer mit sich zu führen oder zu entzünden. Angesichts immer ausgeprägterer Dürreperioden erlassen die Gemeinden außerdem zeitweilige Verordnungen zur Regelung des Feuergebrauchs. Wir empfehlen daher dringend, sich bei den Gemeinden, deren Gebiet Sie bei Ihrer Wanderung durchqueren, nach entsprechenden Verordnungen zu erkundigen.

In Naturschutzgebieten sind Feuer ausschließlich in den Öfen und Kaminen von Waldhütten erlaubt.


Einige Bergführer mit dem Valeurs-Parc-Gütesiegel im Naturpark Ballons des Vosges bieten auch Biwak-Exkursionen an, bei denen Sie die Natur hautnah und begleitet erleben.

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Schutzhütten

Innerhalb des Vogesenmassivs stehen zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten (Schutzhütten, unbewirtschaftete Hütten) zur Verfügung. In einigen dieser Hütten ist die Übernachtung kostenlos, in anderen nicht. Nützliche Links:
Innerhalb der Naturschutzbereiche des Parks ist das Campen im Zelt, im Auto oder anderen Unterkünften (einschließlich Waldhütten) verboten. In der Umgebung einiger Naturschutzreservate stehen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.

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Übernachten auf dem Bauernhof

Viele Bauernhöfe bieten Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Ferienwohnungen, Gästezimmern oder Zeltplätzen an…

Unterkünfte mit dem Gütesiegel „Valeurs Parc“

Ob Winter oder Sommer, drinnen oder draußen, rustikal oder komfortabel: Im Park gibt es verschiedenste Übernachtungsmöglichkeiten mit dem Gütesiegel „Valeurs Parc“. Hier bieten Gastgeber, die nach umweltfreundlichen Richtlinien handeln, die Möglichkeit, das südliche Massiv der Vogesen aus erster Hand zu erleben.